Die Gebäude und Anlagen beim Festplatz dienen in erster Linie der örtlichen Dorfgemeinschaft für kulturelle Freizeitaktivitäten. In zweiter Linie kann der Platz für Veranstaltungen jeder Art genutzt werden. Im Rahmen dieser Zielsetzungen kann der Platz von Körperschaften, Institutionen, Vereinen, Vereinigungen und schließlich Einzelpersonen benützt werden.
Die Gesuche um die Benutzung sind mindestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn an die Gemeindeverwaltung zu richten.
Verordnung über die Benutzung des Festplatzes
Ansuchen um Benutzung des Festplatzes
Tarife für die Benutzung des Festplatzes