Meldeblatt für die Überlassung von Gebäuden

Das Formular dient zur Meldung der Überlassung eines Gebäudes an eine andere Person, gemäß Art. 12, des Gesetzesdekrets vom 21. März 1978, Nr. 59.

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Beschreibung

Mit diesem Formular informiert man die Gemeinde oder Sicherheitsbehörde darüber, dass ein Gebäude (z. B. Wohnung oder Geschäft) an eine andere Person übergeben wurde – etwa durch Vermietung oder Verkauf. Es müssen Angaben zur überlassenden und zur übernehmenden Person sowie zum Gebäude gemacht werden. Die Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält auch Hinweise zum Datenschutz.

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Veröffentlichungsdatum

22.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 12:02 Uhr

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