Verordnung betreffend Einsprüche gegen Beschlüsse

Die Verordnung regelt das Verfahren für Einsprüche gegen Beschlüsse in der Gemeinde Vöran.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

Beschreibung

Bürger können gegen Beschlüsse des Gemeinderates oder Gemeindeausschusses schriftlich Einspruch erheben, wobei jeder Einspruch nur einen Beschluss betreffen darf. Der Einspruch muss innerhalb der Veröffentlichungsfrist eingereicht und begründet werden; die Gemeinde entscheidet innerhalb von 30 Tagen über die Zulässigkeit und den Inhalt. Der Bürgermeister informiert die Einbringer innerhalb von 15 Tagen über die Entscheidung, wobei auch eine Anhörung möglich ist.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 11:12 Uhr

Kategorien

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Pfarrbrief

Pfarrbrief der Pfarrei Zum Heiligen Nikolaus Vöran, Pfarrei Maria Himmelfahrt Mölten und Pfarrei Zum...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen