Verordnung über die Abhaltung von Volksbefragungen

Die Verordnung regelt, wie Volksbefragungen in der Gemeinde Vöran durchgeführt werden.

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Veröffentlichungsdatum

05.08.2025

Beschreibung

  1. Bürgerinnen und Bürger von Vöran können Volksbefragungen vorschlagen oder daran teilnehmen, wenn sie bestimmte Regeln einhalten – zum Beispiel zur Antragstellung und Unterschriftensammlung.
  2. Die Gemeinde organisiert die Abstimmung mit Wahlunterlagen, Wahllokalen und Wahlhelfern und sorgt für einen ordentlichen und geheimen Ablauf.
  3. Nach der Abstimmung prüft der Bürgermeister das Ergebnis und veröffentlicht es – bei gültigem Ausgang kann die Befragung rechtliche Folgen für die Gemeindeverwaltung haben.

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Veröffentlichungsdatum

05.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025, 08:57 Uhr

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