Verordnung über die Haltung und Führung von Hunden

Die Verordnung regelt die Haltung und Führung von Hunden in der Gemeinde Vöran, um Sicherheit, Hygiene und ein gutes Zusammenleben zu gewährleisten.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

05.08.2025

Beschreibung

  1. Hunde müssen sicher gehalten und in öffentlichen Bereichen immer an der Leine geführt werden – ihre Besitzer sind für Verhalten und Sauberkeit verantwortlich.
  2. Der Zugang zu bestimmten Orten wie Spielplätzen, Friedhöfen und landwirtschaftlichen Flächen ist für Hunde verboten, und aggressives Training ist nicht erlaubt.
  3. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Geldstrafen zwischen 50 und 750 Euro rechnen – Diensthunde sind von der Verordnung ausgenommen.

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Veröffentlichungsdatum

05.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 11:12 Uhr

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