Verordnung über die Videoüberwachung

Die Verordnung regelt die Videoüberwachung im Gemeindegebiet Vöran unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

Beschreibung

Die Gemeinde Vöran setzt Videoüberwachung zur Sicherheit, Verkehrsüberwachung und zum Schutz des Gemeindeeigentums ein, wobei die Privatsphäre der Bürger gewahrt bleiben muss. Die Daten dürfen nur für klar definierte Zwecke verwendet und müssen sicher gespeichert sowie nach kurzer Zeit automatisch gelöscht werden. Bürger werden durch Hinweisschilder informiert, und nur Polizei und Justizbehörden haben Zugriff auf die Aufzeichnungen bei Ermittlungen.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025, 10:54 Uhr

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