Verordnung zur Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinde Vöran Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Eigenregie oder durch vereinfachte Verfahren beschaffen darf.

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Veröffentlichungsdatum

05.08.2025

Beschreibung

Die Gemeinde kann kleinere Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen bis zu bestimmten Betragsgrenzen direkt oder vereinfacht vergeben. Es gibt klare Regeln, welche Leistungen in Eigenregie oder durch Treuhandakkord durchgeführt werden dürfen, z. B. Reparaturen, Wartungen oder Notfälle. Die Vergabe erfolgt ohne Ausschreibungspflicht, aber mit Dokumentation, Preisgrenzen, Qualitätskontrollen und unter Einhaltung von Transparenz und Wirtschaftlichkeit.

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Veröffentlichungsdatum

05.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025, 10:41 Uhr

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