Verordnung für die Festsetzung und Einhebung der Baukostenabgabe und des Erschließungsbeitrages

Die Verordnung regelt die Festsetzung und Einhebung der Baukostenabgabe und des Erschließungsbeitrags in der Gemeinde Vöran.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

Beschreibung

Beim Erhalt einer Baukonzession in Vöran müssen zwei Beiträge entrichtet werden: die Baukostenabgabe (1–8 % je nach Nutzung) und der Erschließungsbeitrag (8 % der Baukosten). Es gibt detaillierte Regelungen zur Berechnung, Zahlung, Befreiung und Rückerstattung dieser Beiträge sowie zur Anwendung bei Baubeginnmeldungen und Ermächtigungen. Die Zahlung erfolgt gestaffelt oder einmalig, je nach Betrag, und bei Nichtzahlung gelten gesetzliche Sanktionen.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 11:58 Uhr

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