Verordnung über die Benutzung des Raiffeisensaals

Die Verordnung regelt die außerschulische Nutzung des Mehrzwecksaals (Raiffeisensaal) in Vöran.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

Beschreibung

Der Raiffeisensaal dient primär schulischen Zwecken und der Dorfgemeinschaft für Freizeit, Kultur und Weiterbildung, kann aber auch für andere Veranstaltungen genutzt werden. Die Nutzung muss beantragt und genehmigt werden, ist gebührenpflichtig und an klare Regeln zu Ordnung, Sauberkeit und Haftung gebunden. Bei Verstößen kann die Genehmigung widerrufen werden, und die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Schäden oder verlorene Gegenstände.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 22.09.2025, 14:33 Uhr