Verordnung über die Regelung der Verträge

Die Verordnung regelt die Vertragsabschlüsse der Gemeinde Vöran, einschließlich öffentlicher Aufträge, freiberuflicher Dienstleistungen, Beschaffung und Veräußerung von Gemeindegütern.

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Veröffentlichungsdatum

05.08.2025

Beschreibung

Verträge der Gemeinde müssen schriftlich abgeschlossen werden und können je nach Fall in notarieller, verwaltungsrechtlicher oder privater Form erfolgen. Die Vergabe von Aufträgen, Dienstleistungen und Lieferungen folgt klaren Regeln – etwa zur Auswahl von Anbietern, zur Verwendung des elektronischen Marktes und zur Einhaltung von Schwellenwerten. Auch die Veräußerung von Immobilien und beweglichen Gütern ist geregelt, mit Möglichkeiten für öffentliche Ausschreibungen oder Direktverkäufe unter bestimmten Bedingungen.

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Veröffentlichungsdatum

05.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025, 09:30 Uhr