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Der Gemeindesekretär ist zuständig für die allgemeinen Angelegenheiten, für die öffentlichen Arbeiten, für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses, für die Beurkundung der Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses, für die Beurkundung von Verträgen und Rechtsakten; er ist Vorgesetzter des Personals.
Er ist der Gemeindesekretär. Er leitet die Verwaltung, beurkundet Rechtsakte und ist Verantwortlicher für das Gemeindepersonal.
Dienstag und Donnerstag während der Amtstunden
Gemeindesekretär
Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025, 09:25 Uhr