Das Bauamt ist zuständig für:
A) Privates und öffentliches Bauwesen:
Baukonzessionen
Benützungsgenehmigung
Bauermächtigungen
Bagatelleingriffe
Ansuchen für die Anbringung eines Hinweis-/Werbeschildes
Ansuchen gefördeter Wohnbau
Urbanistik
Vidimierung der Teilungspläne
Urbanistische Zweckbestimmungen
Bauleitplan
B) Geförderter Wohnbau
Ansuchen geförderter Wohnbau
C) Raumordnung
Urbanistische Zweckbestimmungen
Bauleitplan
D) Verordnungen im Bereich Bauwesen und Hygiene
E) Gebühren: Besetzung des öffentlichen Grundes
F) Enteignung